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   BGH, 24.10.1996 - 5 StR 478/96   

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BGH, 24.10.1996 - 5 StR 478/96 (https://dejure.org/1996,7367)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 StR 478/96 (https://dejure.org/1996,7367)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 478/96 (https://dejure.org/1996,7367)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 24.10.1996 - 5 StR 478/96
    Das Landgericht hat es zwar unterlassen, die Mindestzahl der Taten und ihren jeweiligen Mindestschuldumfang festzustellen (vgl. BGHSt 40, 374, 376).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 31/19

    Verfolgungsverjährung bei betrügerischer Inanspruchnahme einer Heilbehandlung

    Mit Blick auf die Vielzahl der täuschungsbedingten Geldübergaben ist ausgeschlossen, dass die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von unter vier Jahren ausgesprochen hätte, wenn sie den Angeklagten aufgrund der Tathandlungen zum Nachteil der Geschädigten W. wegen 634 tatmehrheitlicher Betrugstaten - in der Auflistung des Landgerichts fehlen Feststellungen zu den Auszahlungen Nr. 602 und Nr. 617 - mit einer jeweiligen Mindeststrafe von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) und einem tatsächlichen Gesamtschaden von 526.229 EUR sowie wegen der Tathandlungen zum Nachteil der Geschädigten S. zu elf weiteren Einzelstrafen mit gleicher Strafuntergrenze und einem weiteren Gesamtschaden von 15.320 EUR verurteilt hätte (vgl. zur Änderung des Konkurrenzverhältnisses Senat, Urteil vom 6. April 2001 - 2 StR 356/00, juris Rn. 35; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 478/96, juris; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 15; Basdorf in NStZ 1997, 423).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09

    Berufung im Strafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Betrugshandlungen;

    Zwar ist der Angeklagte in der Regel durch die unzutreffende Annahme einer (fortgesetzten) Tat anstelle von Tatmehrheit nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 478/96 - Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 34).
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